Das Paketverfahren zur Befreiung von der Studienbeitragspflicht
Um das Bearbeitungsverfahren der Befreiungsanträge von der Studienbeitragspflicht
auf Grund von Behinderung/chronischer Krankheit zu vereinfachen, sammelt DoBuS
Ihre Anträge mit den entsprechenden Nachweisen und gibt diese sodann
geschlossen, d.h. im Paket, zur Bearbeitung ins Studierendensekretariat weiter.
Von dort erhalten Sie eine Rückmeldung per E-Mail, ob Ihr Antrag
bewilligt werden konnte oder nicht. Für den Fall, dass ein Antrag nicht bewilligt
werden konnte, müssten sodann die 480 € Studienbeiträge nachgezahlt werden.
Die Rückmeldefrist zum Sommersemester 2010 endet am 26. Februar 2010. Wenn
Sie am Paketverfahren teilnehmen, müssten Sie bis zu diesem Datum vorerst lediglich
den Sozialbeitrag (Gesamtforderung abzüglich der 480 € Studienbeiträge) zur
Rückmeldung überweisen. Durch dieses Procedere soll Ihnen und der Hochschule
unnötiges Über- bzw. Rücküberweisen der Studienbeiträge erspart bleiben.
Ihre Befreiungsanträge können Sie bis zum 26. Februar 2010 bei uns abgeben.
Gerne können Sie bei Bedarf auch einen individuellen Beratungstermin mit uns
vereinbaren.
Und so erreichen Sie uns:
Beratungsdienst behinderter und chronisch kranker Studierender
Birgit Rothenberg (Emil-Figge-Str. 50, Raum 0.232)
Tel: 0231/755-2848
E-Mail:
birgit.rothenberg@tu-dortmund.de
Im Übrigen haben Sie außer dem Paketverfahren natürlich auch weiterhin die
Möglichkeit, Ihren Befreiungsantrag individuell bis zum letzten Werktag vor
Vorlesungsbeginn (Abgabefrist: 9. April 2010) beim
Studierendensekretariat einzureichen.
Falls Sie diesen Weg wählen, sollten Sie den geforderten Semesterbeitrag bis
zur Rückmeldefrist vollständig überweisen und zusammen mit dem Befreiungsantrag
gleich einen Rückerstattungsantrag einreichen, damit Ihnen die Studienbeiträge im
Falle einer Bewilligung auch zurückerstattet werden können.
Die Anträge auf Befreiung und Rückerstattung finden Sie ebenso wie ein
Merkblatt über die Voraussetzungen zum Befreiungsverfahren auf unserer Website unter:
http://www.dobus.uni-dortmund.de/befreiung.htm.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an uns oder direkt an das
Studierendensekretariat wenden.