DoBuS - Dortmunder Zentrum
Behinderung und Studium

Das Paketverfahren zur Befreiung von der Studienbeitragspflicht

Um das Bearbeitungsverfahren der Befreiungsanträge von der Studienbeitragspflicht auf Grund von Behinderung/chronischer Krankheit zu vereinfachen, sammelt DoBuS Ihre Anträge mit den entsprechenden Nachweisen und gibt diese sodann geschlossen, d.h. im Paket, zur Bearbeitung ins Studierendensekretariat weiter. Von dort erhalten Sie eine Rückmeldung per E-Mail, ob Ihr Antrag bewilligt werden konnte oder nicht. Für den Fall, dass ein Antrag nicht bewilligt werden konnte, müssten sodann die 480 € Studienbeiträge nachgezahlt werden.

Die Rückmeldefrist zum Sommersemester 2010 endet am 26. Februar 2010. Wenn Sie am Paketverfahren teilnehmen, müssten Sie bis zu diesem Datum vorerst lediglich den Sozialbeitrag (Gesamtforderung abzüglich der 480 € Studienbeiträge) zur Rückmeldung überweisen. Durch dieses Procedere soll Ihnen und der Hochschule unnötiges Über- bzw. Rücküberweisen der Studienbeiträge erspart bleiben.

Ihre Befreiungsanträge können Sie bis zum 26. Februar 2010 bei uns abgeben. Gerne können Sie bei Bedarf auch einen individuellen Beratungstermin mit uns vereinbaren.

Und so erreichen Sie uns:
Beratungsdienst behinderter und chronisch kranker Studierender
Birgit Rothenberg (Emil-Figge-Str. 50, Raum 0.232)
Tel: 0231/755-2848
E-Mail: birgit.rothenberg@tu-dortmund.de

Im Übrigen haben Sie außer dem Paketverfahren natürlich auch weiterhin die Möglichkeit, Ihren Befreiungsantrag individuell bis zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn (Abgabefrist: 9. April 2010) beim Studierendensekretariat einzureichen.

Falls Sie diesen Weg wählen, sollten Sie den geforderten Semesterbeitrag bis zur Rückmeldefrist vollständig überweisen und zusammen mit dem Befreiungsantrag gleich einen Rückerstattungsantrag einreichen, damit Ihnen die Studienbeiträge im Falle einer Bewilligung auch zurückerstattet werden können.

Die Anträge auf Befreiung und Rückerstattung finden Sie ebenso wie ein Merkblatt über die Voraussetzungen zum Befreiungsverfahren auf unserer Website unter: http://www.dobus.uni-dortmund.de/befreiung.htm.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an uns oder direkt an das Studierendensekretariat wenden.